Notdienste an Schulen ab dem morgigen Montag

GEW macht auf Risikogruppen aufmerksam

An die Personalräte und GEW-Vertrauensleute der Schulen im Main-Kinzig-Kreis

Notdienste in den Schulen ab Montag

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben keinen Zweifel, dass die Entscheidung, die Schulen bis zu den Osterferien zu schließen, gerechtfertigt bzw. dringend geboten ist. Details zur Umsetzung dieser Entscheidung hat das Kultusministerium am Freitagabend allen Schulleitungen mitgeteilt. Den Brief findet man unter https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/regulaerer-schulbetrieb-wird-bis-zu-den-osterferien-ausgesetzt

Am Montag, dem 16.3., sollen die Schulen "noch einmal geöffnet sein, um Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, notwendige Materialien und persönliche Gegenstände aus der Schule zu holen und sich bei Bedarf mit den Lehrkräften auszutauschen".

Außerdem soll in Dienstbesprechungen mit den Lehrkräften der angeordnete Notdienst besprochen werden. Dieser Notdienst soll ausschließlich die Betreuung der Kinder sicherstellen, bei denen beide Elternteile bzw. ein Elternteil bei Alleinerziehenden einer eng begrenzten Gruppe von Beschäftigten angehören, insbesondere in medizinischen und pflegerischen Berufen.

Wir gehen davon aus, dass auch die Personalräte in die Organisation dieser Notdienste eingebunden werden und hier alle sozialen Belange berücksichtigt werden. Schematische Präsenzpflichten  würden dem Sinn der Maßnahme widersprechen und erneut zu größeren Versammlungen von Menschen führen. Die Verpflichtung der Lehrkräfte, dazu beizutragen, dass "das Lernen der Schülerinnen und Schüler möglichst fortgesetzt" wird, ist nicht an eine Präsenz in der Schule gebunden, in der sich dann keine Schüler mehr aufhalten.

Anwesenheitspflicht für Angehörige von Risikogruppen

Eine besondere Fürsorgepflicht besteht für die sogenannten Risikogruppen. Das HKM hat in seinem Brief mitgeteilt, die Schulleitung könne "in eigener Verantwortung entscheiden, in welchem Umfang Lehrkräfte – insbesondere ab einem Alter von 60 Jahren sowie Beschäftigte, bei denen eine Grunderkrankung vorliegt, oder solche mit unterdrücktem Immunsystem – mit der Wahrnehmung von außerunterrichtlichen Aufgaben zu Hause betraut werden."

Wir halten diese Formulierung bezüglich einer Ermessensentscheidung der Schulleitung für problematisch und verweisen deshalb auf die sehr viele klarere Formulierung in der Pressemitteilung der Staatskanzlei ebenfalls vom 13.3., die für alle Landesbeschäftigten gilt und so sinngemäß auch von Innenminister Beuth in der Pressekonferenz am selben Tag vorgetragen wurde:

Pressemitteilung der Hessischen Staatskanzlei vom 13.3.2020:

Risikogruppen unter Landesbeschäftigten können ab sofort von zu Hause aus arbeiten

Für Beschäftigte des Landes hat die Hessische Landesregierung beschlossen, dass Personen über 60 Jahren sowie Personen mit bestimmten Vorerkrankungen fortan, sofern es ihre Tätigkeit erlaubt, von zu Hause aus arbeiten können. Das Robert-Koch-Institut sieht bezogen auf das neuartige Corona-Virus bei Personen über 60 Jahren ein deutlich gesteigertes Risiko für einen schwereren Erkrankungsverlauf. Ebenso zählen Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, wie zum Beispiel Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Niere, sowie Krebserkrankungen oder Beschäftigte mit unterdrücktem Immunsystem als Risikogruppe. 

Quelle: https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/wir-muessen-die-ausbreitung-der-infektionen-verlangsamen

Sollte es in den Schulen zu Schwierigkeiten kommen, sollte auf diese übergeordnete Regelung verwiesen werden.

Auch der Gesamtpersonalrat wird diese und andere Fragen im engen Kontakt mit dem Hauptpersonalrat aufgreifen.

Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen Kraft und Gesundheit in diesen herausfordernden Tagen.

 

Mit freundlichem Gruß

für den GEW-Kreisverband Gelnhausen

Herbert Graf

Mitglied im Vorsitzenden-Team