Coronavirus

Kultusministerium reagiert

Gesundheitsamt des MKK gibt auf

Die wachsende Kritik der GEW , anderer Lehrerverbände und der Eltern am Aussitzen der zweiten Welle der Corona-Pandemie veranlasst das Kultusministerium zu ersten Schritten.
Ab dem 02. November gilt die Maskenpflicht im Unterricht ab der Jahrgangsstufe 5. Gesundheitliche Gefahren sieht das Kultusministerium nicht: "Beim Tragen einer Alltagsmaske kommt es nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen zu keinem relevanten Rückatmungseffekt. Die verwendeten Stoffe sind luftdurchlässig, sodass genügend Sauerstoff durchdringen kann. Das ausgeatmete Kohlendioxid (CO2) ist ein Gas, dessen Austritt durch Stoff nicht verhindert werden kann. Weder die Bundes-anstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin noch die Deutsche Gesetzliche Unfallversi-cherung weisen auf eine mögliche CO2-Gefährdung durch das Tragen einer Alltagsmaske hin."
Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 ist der Unterricht im „Eingeschränkten Regelbetrieb“ bis zum Ende des ersten Halbjahres zu organisieren - so schnell wie möglich, spätestens zum 9. November 2020.

Details und Zitate finden sich im Ministerschreiben.

Das Gesundheitsamt des MKK gibt auf - es ist nicht zu fassen!!! Das Amt verzichtet auf den Versuch, die Infektionsketten an Schulen sehr frühzeitig und damit besonders wirkungsvoll zu unterbrechen.
Vom Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises ist uns Folgendes mitgeteilt worden:
"In Lerngruppen ab Jahrgangsstufe 5, in denen ein Corona-Verdachtsfall oder eine positiv auf eine Coronainfektion getestete Person anwesend war, gelten ab heute Lehrkräfte und Mitschüler/innen künftig nur noch als Kontaktperson 2. Grades. Das heißt, dass eine häusliche Absonderung bzw. ein Betretungsverbot der Schule nur noch für die positiv getestete Person selbst gilt und für Personen aus dem schulischen Umfeld, die coronatypischen Symptome haben (u. a. Einschränkungen des Geruchs- und Geschmackssinns, Beschwerden in Hals und Atemwegen)."
Es ist bekannt, dass Infizierte in den ersten Tage keine Symptome aufweisen, aber das Virus besonders leicht weitergeben. Den Versuch aufzugeben, bereits solche Infektionen zu verhindern ist fahrlässig.
Offensichtlich hat das Offenhalten der Schulen die höchste Priorität.
Ansonsten verweist das Gesundheitsamt auf eine Information des Kultusministeriums zum Umgang mit Krankheitssymptomen: Hier die Information