A 13

Auch für Grundschullehrkräfte

Lehrkräfte an Grundschulen werden nach A 12 besoldet. Gemessen an der Besoldung A 13 in den Eingangsstufen aller anderen Schulformen in Hessen endet die Bezahlung von Grundschullehrkräften am 13. November jeden Jahres.

Deswegen fand am 13. November eine Aktion vor der Otto-Hahn-Schule statt. Im Mittelpunkt der Aktion stand die Forderung, die Diskriminierung der Grundschullehrkräfte zu beenden und gleichwertige Arbeit auch gleich zu bezahlen.

Dazu sollte diese Forderung an den hessischen Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz und die Amtsleiterin des Staatlichen Schulamtes Frau Sylvia Ruppel übergeben werden. Da die niedrigere Bezahlung in Grundschulen auch eine Benachteiligung der Frauen darstellt (91, 2% der Beschäftigten an Grundschulen sind Frauen), sollte auch die Frauenbeauftragte am Staatlichen Schulamt, Frau Babette Gauer, ein Schreiben erhalten.

Diese Übergabe durch ein Reihe von Grundschullehrkräften erfolgte im Anschluss an die Auftaktveranstaltung „Modellregion Inklusive Bildung Main-Kinzig-Kreis und Stadt Hanau“.

Da der Kultusminister und die Amtsleiterin die Veranstaltung vorzeitig verlassen hatten, wurden die Schreiben an die stellvertretenden Amtsleiter übergeben.

Die Stimmung war war offensichtlich gut.

Offener Brief an Kultusminister und Amtsleitung