Das Streikrecht ist ein Menschenrecht

Beamte sind auch Menschen

Die europäische Menschenrechtskonvention und darauf fußend die Rechtsprechung des Eu-ropäischen Gerichtshofes besagen, dass Beamte ohne hoheitliche Aufgaben streiken dürfen. Mittlerweile urteilen immer mehr deutsche Gerichte entsprechend. Allerdings steht eine Letztentscheidung des Bundesver-fassungsgerichtes noch aus.

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