Inklusion in Hessens Schulen

Sparmodell auf Kosten der Beteiligten!

“Alle schulpflichtigen Kinder werden in der allgemeinen Schule angemeldet”
(§ 54 neues Hessisches Schulgesetz), auch Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf.

Die Förderung soll jedoch gegenüber dem bisherigen Gemeinsamen Unterricht drastisch reduziert werden. Die Planungen laufen auf eine Halbierung hinaus.

Es ist an der Zeit, gegen dieses Sparmodell auf Kosten der Beteiligten zu protestieren.

Info Inklusion

Resolution