Verbeamtete Lehrer dürfen streiken

Streikrecht ist Menschenrecht

Das Verwaltungsgericht Kassel bestätigt in einem Urteil die Auffassung der GEW, dass verbeamteten Lehrern das Streikrecht nicht abgesprochen werden darf. Die Richter schließen sich der Argumentation des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an und widersprechen damit den Urteilen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Osnabrück.

Beamte dürfen streiken, sofern sie keine hoheitlichen Aufgaben erfüllen. Dies entschied die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts (VG) Kassel in einem Urteil vom 27. Juli 2011, das am 1. September 2011 bekannt geworden ist (Az. 28 K 1208/10.KS.D). Hoheitlich tätige Beamte sind nach internationalem Rechtsverständnis Mitglieder der Streitkräfte, Polizisten und Beamte der Staatsverwaltung. Das Gericht hat die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen.

Geklagt hatten zwei Lehrer aus Hessen, die sich im November 2009 einem Streikaufruf der GEW gefolgt waren. Sie waren dem Dienst drei Stunden lang ferngeblieben. Wegen Verstoßes gegen ihre Dienstpflicht erhielten sie vom Schulleiter eine schriftliche Missbilligung. Die GEW, die den Klägern Rechtsschutz gewährt hatte, begrüßte das Urteil ausdrücklich.