Landesregierung überträgt das Tarifergebnis auf die hessischen Beamtinnen und Beamten
Pressemitteilung 14. März 2017
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen wertet es als Erfolg der DGB-Gewerkschaften, dass die Landesregierung auf Druck der hessischen Lehrerinnen und Lehrer von ihrem Koalitionsvertrag abweicht und das Tarifergebnis auf die hessischen Beamtinnen und Beamten überträgt. GEW-Vorsitzender Jochen Nagel dazu: „Unser Warnstreik der hessischen Lehrerinnen und Lehrer, unsere vielseitigen Proteste und Aktionen an den Schulen haben neben wahltaktischen Überlegungen der regierenden Parteien entscheidend zum Umdenken beigetragen. Unser Einsatz hat sich gelohnt!“
Der hessische Innenminister Beuth hat am Vormittag über die geplante Besoldungserhöhung informiert. Demnach sollen die hessischen Beamtinnen und Beamten ab dem 1.7.2017 zwei Prozent mehr Geld erhalten, mindestens aber 75 Euro. Die Beamtenanwärterinnen und -anwärter erhalten 35 Euro mehr sowie einen zusätzlichen Urlaubstag. Ab dem 1.2.2018 wird die Besoldung um weitere 2,2 Prozent erhöht. Die Beamtenanwärterinnen und -anwärter erhalten dann weitere 35 Euro mehr. „Die Benachteiligung bei der Besoldung der letzten Jahre ist damit keineswegs ausgeglichen. Die mehrmonatige Verschiebung der Besoldungserhöhung ist ebenfalls nicht zu rechtfertigen“, erklärt Jochen Nagel weiter zu der genauen Umsetzung der Besoldungsanpassung.
Auch für die Wochenarbeitszeit sind ab dem 1.8.2017 Änderungen geplant. Die über 60-jährigen Beamtinnen und Beamten arbeiten weiter wie bisher 40 Stunden pro Woche. Die über 50-jährigen arbeiten weiter 41 Stunden, bekommen jedoch künftig eine Stunde pro Woche auf einem Langzeitarbeitskonto gutgeschrieben. Die unter 50-jährigen arbeiten statt 42 jetzt 41 Stunden und bekommen ebenfalls eine Stunde auf einem Langzeitarbeitskonto gutgeschrieben. „Für uns ein Schritt richtige Richtung, aber die Einführung der 40-Stunden-Woche ohne den Umweg über ein Langzeitarbeitskonto steht ebenfalls noch aus“, kommentiert Jochen Nagel diese Arbeitszeitreduzierung.
Aus Sicht der GEW Hessen sind jedoch deutlich mehr Maßnahmen notwendig, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Hessen als Arbeitsplatz zu verbessern. Der Lehrkräftemangel in Hessen ist der auch weiterhin schlechteren Bezahlung gegenüber den anderen Bundesländern geschuldet.
Die Freifahrtberechtigung für die Tarifbeschäftigten wird auch für die Lehrerinnen und Lehrer gelten. Sie ermöglicht freie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr in ganz Hessen; sie gilt zunächst für das Jahr 2018.